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Sie wollen für ein paar Tage oder ein Wochenende oder länger mobil sein? Wir haben das passende Fahrzeug für Sie, ob Freizeit, Business oder Transport.
Genaue Infos und Fahrzeuge erhalten Sie direkt bei unseren Standorten oder Sie schicken uns eine Anfrage über das Formular.
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Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise, die Sie beachten sollten, falls Sie sich für einen unserer Mietwagen interessieren. Weitere Infos erhalten Sie an unseren Standorten.
Die Euromobil Mietpreise basieren auf der Berechnung von Zeit und Fahrstrecke. Alle Preise werden pro angefangenen Zeitraum berechnet und gelten pro angefangene 24 Stunden. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen sind im Mietpreis enthalten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Alle Preise gelten bei Rückführung des Fahrzeugs zur Vermietstation. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten der Vermietstation.
Kreditkarten werden gemäß Aushang nach den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert. Bei Baranmietung wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erhoben, mindestens jedoch € 130,00.
Mieter und Fahrer eines Euromobil Fahrzeuges müssen je nach Fahrzeuggruppe folgendes Mindestalter haben:
Kleinwagen = 19 Jahre
Mittelklasse, Kombi, Großraumlimousinen, Cabrios/Fun Cars = 21 Jahre
Oberklasse = 25 Jahre.
In jedem Fall ist ein Führerschein der Klasse 3 (alte Fahrerlaubnisklassen) bzw. Klasse B (neue Fahrerlaubnisklassen) notwendig, der seit mindestens einem Jahr gültig ist oder eine entsprechende, übersetzte ausländische Fahrerlaubnis.
Die Mietpreise beinhalten eine Haftpflichtversichung mit begrenzter Deckung von € 50 Mio. Bei Personenschäden: € 8 Mio. je geschädigte Person. Die Mietpreise enthalten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von € 1.500,00.
Durch eine zusätzliche Gebühr von € 5,15 pro Tag erhalten Sie eine Insassenunfallversicherung (PAI). Pauschal: € 26.000,00 im Todesfall, € 52.000,00 bei Dauerinvalidität.
Jegliche Haftungsbeschränkung entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe und/oder -breite ( 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO).
Im Übrigen gelten die Euromobil Vermietbedingungen.