Mietwagenservice

Einfach. Unkompliziert. Zuverlässig.

Es gibt viele Gründe von uns ein Fahrzeug zu mieten.

Egal ob Sie

  • kurzfristig einen Ersatzwagen benötigen
  • trotz eines Unfalls adäquat mobil bleiben möchten
  • ein Interimsfahrzeug für einen neuen Mitarbeiter benötigen
  • ein sonniges Wochenende mit dem Cabriolet erleben wollen
  • für mehrere Leute oder die Familie ein Großraumfahrzeug benötigen
  • den kleinen Umzug selbst transportieren wollen
  • mit der repräsentativen Limousine zur Hochzeit fahren möchten

Wir halten für jeden Zweck das richtige Fahrzeug für Sie bereit.

Was Sie zum mieten benötigen:

Zum Anmieten eines Fahrzeugs bei uns bringen Sie bitte

  • einen gültigen Personalausweis
  • eine gültige Fahrerlaubnis im Original von jedem Fahrer sowie
  • eine gültige Kreditkarte mit.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Die Vermietung von Fahrzeugen an Personen, die nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind, stellt einen Straftatbestand dar. Im Straßenverkehrsgesetz, § 21 heißt es: “wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, der als Halter eines Kraftfahrzeuges zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder dem das Führen des Fahrzeuges verboten ist.”

MIETWAGEN AGB

Die Euromobil Mietpreise basieren auf der Berechnung von Zeit und Fahrstrecke. Alle Preise werden pro angefangenen Zeitraum berechnet und gelten pro angefangene 24 Stunden. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen sind im Mietpreis enthalten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Alle Preise gelten bei Rückführung des Fahrzeugs zur Vermietstation. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten der Vermietstation.

Kreditkarten werden gemäß Aushang nach den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert. Bei Baranmietung wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erhoben, mindestens jedoch € 130,00.

Mieter und Fahrer eines Euromobil Fahrzeuges müssen je nach Fahrzeuggruppe folgendes Mindestalter haben:
Kleinwagen = 19 Jahre
Mittelklasse, Kombi, Großraumlimousinen, Cabrios/Fun Cars = 21 Jahre
Oberklasse = 25 Jahre.
In jedem Fall ist ein Führerschein der Klasse 3 (alte Fahrerlaubnisklassen) bzw. Klasse B (neue Fahrerlaubnisklassen) notwendig, der seit mindestens einem Jahr gültig ist oder eine entsprechende, übersetzte ausländische Fahrerlaubnis.

Die Mietpreise beinhalten eine Haftpflichtversichung mit begrenzter Deckung von € 50 Mio. Bei Personenschäden: € 8 Mio. je geschädigte Person. Die Mietpreise enthalten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von € 1.500,00.

Durch eine zusätzliche Gebühr von € 5,15 pro Tag erhalten Sie eine Insassenunfallversicherung (PAI). Pauschal: € 26.000,00 im Todesfall, € 52.000,00 bei Dauerinvalidität.

Jegliche Haftungsbeschränkung entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe und/oder -breite ( 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO).

Im Übrigen gelten die Euromobil Vermietbedingungen.